Steuererklärung abgegeben – was passiert danach?
Jaaa, Sie haben es doch noch geschafft und Ihre Steuer rechtzeitig zum Finanzamt geschickt. Doch was folgt, wenn die Steuererklärung abgegeben ist? Wie läuft das beim Finanzamt? Worauf schauen die besonders? Was passiert, wenn ich jetzt doch noch was korrigieren will oder muss? Wann kommt mein Steuerbescheid? Was gilt es dann zu beachten, um kein Geld zu verschenken? Kann ich gegen meinen Steuerbescheid protestieren? Viele Fragen, hier im Blog von smartsteuer gibt es die Antworten – gewohnt leicht verständlich.
Endlich geschafft!
Wir hoffen wie jedes Jahr, dass nun auch die Letzten ihre Steuererklärung abgegeben haben. Zumindest die, die dazu verpflichtet sind und in diesem Jahr erstmals bis zum 31. Juli Zeit hatten. Wir reden hier übrigens nicht von den freiwilligen Abgebern, die ja immer stolze vier Jahre Zeit haben. Rückblickend – oder vorbeugend für das nächste Jahr – erfahren sie unter dem Artikel: Steuerfristen.
Fehler entdeckt – aber Steuererklärung abgegeben
Es ist schon den besten passiert. Da macht man die Steuer ganz gewissenhaft – am besten natürlich mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer. Und doch stellt sich kurz nach der Abgabe heraus: Mist, da ist ein Fehler drin. Weil zum Beispiel dann doch ein Beleg in der Ablage in der Arbeitsecke auftaucht, der eine Steuerersparnis bringt. Oder, weil Sie einen Tippfehler entdeckt haben.
Und nun? Abgegeben heißt doch auch Steuererklärung abgegeben, oder? Nein, wir können in diesem Fall Entwarnung geben. Sie korrigieren einfach die Steuererklärung und geben erneut ab. Und zwar kostenlos.
Was passiert mit der abgegebenen Steuererklärung im Finanzamt?
Das ist wohl die 1-Million-Euro-Frage. Natürlich gibt es eine einfache Antwort: Sie wird bearbeitet. Aber das meinen wir natürlich nicht. Die Finanzbehörden lassen sich bei den Details zu diesen Fragen auch nur wenig in die Karten schauen. Klar dürfte wegen der Menge der Steuerfälle sein, dass nicht jede Steuererklärung bis ins letzte Detail bearbeitet wird. Aber warum wird die eine gründlicher analysiert, die andere aber blitzschnell durchgewunken? Wir sind ehrlich: Wir können es Ihnen nicht sagen. Welche allgemeinen Algorithmen in den Finanzämtern greifen – und ob es da überhaupt welche gibt, ist zumindest uns nicht bekannt.
Wer schon mal Probleme mit dem Finanzamt hatte, dürfte aber sicher genauer unter die Lupe genommen werden.
Etwas über die Arbeitsweise der Finanzämter lässt sich aber doch sagen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzverwaltung des einwohnerreichsten deutschen Bundeslands gab auch in diesem Jahr Schwerpunkte der Prüfung der abgegebenen Steuererklärungen bekannt. Einiges davon greift nur für Unternehmen, vieles betrifft sogar nur einzelne und nicht alle Finanzämter in NRW.
Doch interessant ist das allemal, wann hat man schon mal einen solchen Einblick? Hier Beispiele, die auch Privatpersonen betreffen können.
- „Einkunftserzielungsabsicht“: Es gibt offenbar hinreichend viele Leute, die vermeintlich ein Gewerbe ausüben, dabei aber nur Verluste anhäufen – um so insgesamt die Steuerlast drücken zu können. Einkünfte oder gar Gewinne sind bei dieser „Liebhaberei“ gar nicht eingeplant.
- Sonderausgaben: Beiträge an berufsständige Versorgungseinrichtungen und Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer.
- Arbeitnehmer: Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit.
- Vermietung und Verpachtung: erstmalige Einnahmen („Erstjahr“), Erhaltungsaufwendungen und Vermietung von Ferienwohnungen.
- Außergewöhnliche Belastungen: Heimkostenübernahme durch Angehörige.
Noch mal: Das alles betrifft nur NRW und dort außer beim ersten Punkt oft nur einzelne Finanzämter. Und natürlich werden die Beamten nicht nur diese Punkte kontrollieren. Wir wissen auch nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht – und ob man sich da auch an den Kollegen in NRW orientiert.
Steuererklärung abgegeben – wann kommt der Bescheid?
Schon sind wir bei der nächsten Frage, die wir nicht genau beantworten können. Und die bekommen wir tatsächlich an den verschiedensten Stellen immer wieder gestellt. Wie lange dauert das eigentlich, bis mein Steuerbescheid da ist – und damit in den meisten Fällen auch mein Geld?
Nun, jedes Jahr gibt es neue Listen, in welchem Finanzamt oder in welchem Bundesland es am schnellsten geht oder am längsten dauert. Doch auch das sind immer nur Durchschnittszahlen, ausgerechnet bei Ihnen kann es eben ganz anders sein. Zwischen zwei Wochen und einem halben Jahr ist alles möglich. Der Durchschnitt liegt aber bei 3 Monaten.
Eine Sache noch: Die Finanzämter betonen immer wieder, dass bei Ihnen nach Eingang abgearbeitet wird. Gefühlt ist das natürlich oft nicht so. Wer eine Steuererstattung in Aussicht hat, wartet gefühlt länger. Und wer nachzahlen muss, hat den Steuerbescheid angeblich schon nach ganz kurzer Zeit im Briefkasten. Stimmt aber eher nicht…
Der Steuerbescheid ist da – was tun?
Die Steuererklärung war abgegeben – und nach einer meist längeren Wartezeit – kommt dann endlich der Steuerbescheid. Der Steuerfall (oder Steuerball) liegt damit wieder in Ihrem Spielfeld. Was ist zu tun?
- Das Wichtigste zuerst – und auf Seite 1: die Festsetzung. Vergleichen Sie einfach die Zahlen dort mit denen auf Ihrer Steuererklärung (bei smartsteuer direkt im Steuerfall unter „Steuerbescheid“ zu finden). Wenn es keinen Unterschied gibt, können Sie sich fast schon zurücklehnen. Überprüfen Sie bitte nur noch die von Ihnen angegebenen Kontodaten. Denn wenn bei der IBAN was nicht stimmt, kann die Steuererstattung auch nicht auf Ihrem Konto landen. Ansonsten sind Sie fertig – und brauchen auch nicht mehr weiterlesen.
- Auf Ihrem Steuerbescheid folgen danach die Besteuerungsgrundlagen. Hier können Sie erste Hinweise für Abweichungen von Ihrer Steuererklärung (abgegeben) und dem Steuerbescheid (erhalten) entdecken. smartsteuer hilft Ihnen auch dabei und führt Sie schließlich zu den abweichenden Punkten.
- Erläuterungen zur Festsetzung: Viel unverständlicher Text, viele Paragrafen. Wenn Sie sich durchkämpfen, werden Sie sehen, wie das Finanzamt Abweichungen zu Ihrer abgegebenen Steuererklärung begründet. Zudem gibt es den Hinweis, warum der Steuerbescheid in einigen Punkten vorläufig ist. Das sind Punkte, die noch auf ein höchstrichterliches Urteil warten. Der Steuerbescheid wird dann später bei entsprechendem Urteil automatisch angepasst – Sie müssen nichts dafür tun.
- Rechtshilfebelehrung: Das können wir an dieser Stelle kurz erledigen – Sie haben die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Steuerbescheid! Details im nächsten Abschnitt.
Schnell Einspruch einlegen
Ein bisschen ungerecht ist es schon: Das Finanzamt darf sich bis zu einem haben Jahr grundlos für die Bearbeitung Ihrer abgegebenen Steuererklärung Zeit lassen. Sie mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid aber nur maximal einen Monat.
Prinzipiell sollten Sie bei Abweichungen zwischen Ihrer Steuererklärung (abgegeben) und dem Steuerbescheid (erhalten) immer Einspruch einlegen. Machen Sie das zudem immer schriftlich – und wie beschrieben immer fristgerecht. Der Einspruch kann formlos erfolgen, nutzen Sie aber besser eines der zahlreichen Musterschreiben, die smartsteuer bietet. Wenn es ganz knapp werden sollte: Es reicht erstmal der pünktliche Einspruch – Unterlagen können Sie gegebenenfalls noch später nachreichen.
Aber warum sollten Sie Einspruch einlegen, Sie sind ja nur der kleine Steuerzahler gegen das große Finanzamt? Nun, die absolute Hammer-Nachricht ist, dass ungefähr zwei von drei Einsprüchen ERFOLGREICH sind.
Zwei Sachen noch dazu: Wenn Sie Einspruch einlegen – und das Finanzamt (vielleicht ja sogar zurecht) Ihren Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten ändert, können Sie den Einspruch zurückziehen – und es bleibt alles beim Alten. Und: Einspruch einlegen bedeutet leider nicht, dass Sie auch automatisch eine eventuell geforderte Steuernachzahlung nicht leisten müssen. Um eine sofortige Nachzahlung zu vermeiden, müssen Sie noch einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Am besten zusammen mit dem Einspruch. Alternativ geht auch ein Antrag auf Stundung der Steuerschuld.
Und was passiert, wenn das Finanzamt den Einspruch abschmettert? Nun, wir leben in einem Rechtsstaat. Sie können natürlich gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen. Spätestens dann sollten Sie allerdings auf professionelle Hilfe zum Beispiel eines Anwalts setzen.
Was bedeutet das konkret für mich?
Ist die Steuererklärung abgegeben, heißt es erstmal warten. Wie lange – kann Ihnen vorher leider niemand verraten. Ist der Steuerbescheid dann endlich da, sollten Sie ihn gründlich überprüfen und bei Abweichungen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)
Es gab ein Hinweis für eine Pauschale für Ehrenamtliche Einsätze.
Ich habe jedoch im Rahmen der Eingaben zur Steuererklärung mit smartSteuer hierzu keine Möglichkeit der Eingabe gefunden.
Wo und in welcher Höhe ist hierzu eine Eingabe bzw. die Berücksichtigung der Aufwände möglich?
Ich freue mich über ein Feedback.
Danke & Gruß
A. Keller
Diese Angaben machen Sie in einer verkürzten EÜR unter selbständige Tätigkeit.
Hallo Frau Bunte,
Danke für den Hinweis. Muss ich dafür Selbständig sein?
Viele ehrenamtliche Tätige sind das nicht.
Bedeutet diese, das diese Pauschale für Rentner oder abhängig Beschäftigte nicht angesetzt werden kann?
Freue mich auf ein weiteres Feedback 😊
Steuerlich werden Sie dann als Selbständiger für diese ehreamtliche oder Übungsleitertätigkeit gesehen.
Dazu brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Guten Abend Frau Bunte,
könnten Sie bitte ein paar Infos im Detail dazu geben.
Wenn der Ehrenamtliche steuerlich als Selbständiger gesehen wird, welche Kosten setzt er dagegen. Was muss er angeben? Wie ist die genaue Vorgehensweise?
Ich kenne nur den Trainer der eine Rechnung stellt, diese vom Verein bezahlt bekommt und bis zur Höchstgrenze nicht angeben muss.Darüber hinaus schon.
Herzlichen Dank für die tollen Tipps.
Leider ist es bei einem Ehrenamt nicht vorgesehen, dass Kosten angesetzt werden.