Steuererklärung wird einfacher – ein bisschen

Wir von smartsteuer tun wirklich alles, damit Ihre Steuererklärung so einfach wie möglich ist. Glauben Sie uns, wir hätten es gern noch einfacher und schneller. Aber uns sind oft die Hände gebunden, denn wir können uns nur im Rahmen der Möglichkeiten der Finanzbehörden und Steuergesetze bewegen.
Da ist es doch schön zu hören, dass die Steuererklärung tatsächlich einfacher werden soll – von Amtsseite! Wie das genau aussehen soll, wie viel es bringt – und warum der FDP-Fraktionsvize im Bundestag vermutlich noch nie seine Steuer mit smartsteuer gemacht hat – Sie erfahren es hier.
Kleine Anfrage – große Wirkung
Wir als einfache Bürger bekommen oft nicht mit, was im Bundestag so alles passiert. Ein beliebtes Element der Opposition sind da zum Beispiel „Kleine Anfragen“ an die Bundesregierung. Und wer, wenn nicht die FDP, sollte eine solche Anfrage zum Thema Vereinfachung der Steuererklärung stellen. Wenn Sie gar nichts zu tun haben, dann können Sie hier die Fragen und Antworten nachlesen. Empfehlenswerter: Hier im Text weiterlesen, denn da wird auf Behördensprech verzichtet.
Die wichtigste Information aus der „Kleinen Anfrage“ ist, dass die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) bis 2021 weiter ausgebaut wird – es kann also mehr vorausgefüllt werden. Und da nicht jeder weiß, was es mit dieser VaSt auf sich hat, hier eine kurze Erklärung.
Einschub: Was ist VaSt?
Vorausgefüllte Steuererklärung bedeutet nicht, dass sich die komplette Steuererklärung von allein ausfüllt. Aber: Sie können – auch mit unserer Online-Lösung smartsteuer – bestimmte Daten direkt vom Finanzamt abrufen (das nennt sich im Amtsdeutsch „Belegabruf“). Und müssen diese dann nicht noch mal selbst eintragen. Das sind zum Beispiel die Daten der Lohnsteuerbescheinigung, Rentenzahlungen, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Altersvorsorge mit Riester- und Rürup-Rente. Möglich ist das, weil die Daten eh schon elektronisch ans Finanzamt übermittelt wurden und dort gespeichert sind. Mehr Infos und wie VaSt mit smartsteuer funktioniert, lesen Sie in diesem Blog-Artikel.
Was kommt in der VaSt neu hinzu?
Da Sie jetzt wissen, was die VaSt ist, nun die geplanten Ergänzungen. In der Antwort zur „Kleinen Anfrage“ werden als Beispiele für den Belegabruf genannt:
- Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen
- Zinsen auf Steuererstattungen
- Zuwendungen („Spenden“)
- Freigestellte Kapitalerträge
- Grad der Behinderung (inklusive gegebenenfalls vorhandener Merkzeichen)
Nun, das ist schon mal besser als nichts – auch wenn das natürlich nicht jeden in jedem Punkt betrifft. Deshalb auch die Überschrift ganz oben, dass die Steuererklärung eben nur „ein bisschen“ einfacher wird. Aber: Die Bundesregierung nannte diese Beispiele, es könnten also noch mehr werden.
Viel einfacher – mit smartsteuer
Wenn Sie bis hierhin durchgehalten haben, gibt es jetzt auch noch die Antwort auf die Frage mit dem FDP-Fraktionsvize und der Steuer. Es geht um Christian Dürr, der hier bei uns im Blog schon mal eine Rolle gespielt hat. Nun ja, der Politiker äußert sich offenbar gern zum Thema Steuern. In einem Artikel zu den Neuerungen bei der VaSt forderte er die Bundesregierung auf, die Zusagen für den Bürokratieabbau einzuhalten. Zitat: „Jedes Jahr sitzen die Steuerzahler stundenlang an ihrer Steuererklärung.“
Lieber Herr Dürr: Wir wissen, was Sie sagen wollen – und natürlich ist immer Luft nach oben. Aber das Stilmittel der Übertreibung ist nicht immer das beste Stilmittel. Denn zumindest die Steuerzahler, die ihre Steuer mit smartsteuer erledigen, sitzen da in der Regel nicht stundenlang dran. Wir machen die Steuererklärung eben nicht nur ein bisschen, sondern sogar viel einfacher. Ohne Softwareinstallation, ohne Fachchinesisch, ohne Steuerkenntnisse – einfach so. Und die VaSt ist selbstverständlich auch an Bord.
Was bedeutet das konkret für mich?
Die vorausgefüllte Steuererklärung wird sich Schritt für Schritt immer mehr lohnen. Denn alles, was sich direkt vom Finanzamt abrufen lässt, muss man nicht mehr selbst eintragen. Und wer bei smartsteuer auch die Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzt, braucht garantiert nicht stundenlang für die Steuer.
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