08.10.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Azubis – Steuererklärung ja oder nein?

Immer wieder haben wir hier über Studenten und deren Steuererklärung geschrieben. Zuletzt erst vor ein paar Tagen hier. Doch was ist eigentlich mit Azubis? Müssen die auch Steuern zahlen? Und was ist mit einer Steuererklärung – ist die für Azubis Pflicht oder lohnt es sich, die freiwillig zu machen? Und zu guter Letzt: Was müssen Eltern von Azubis beachten? Die Antworten bekommen alle Betroffenen hier bei uns im Blog von smartsteuer.

Welche Azubis zahlen Steuern?

Es ist ja immer schön, wenn man gleich am Anfang mit der guten Nachricht anfangen kann. Azubis zahlen aktuell erst Steuern, wenn Sie mehr als rund 1.050 Euro im Monat netto verdienen. Das dürfte bei vielen nicht der Fall sein. Woran das liegt? Nun, wie bei allen anderen gilt auch für Azubis der Grundfreibetrag, für den keine Steuern fällig sind. Daraus berechnen sich die Lohnsteuertabellen – und aus denen ergibt sich, dass eben erst ab rund 1.050 Euro Steuern zu zahlen sind. Und selbst darum müssen sich Azubis nicht kümmern. Denn die fällige Lohnsteuer bei einem höheren Lohn führt der Arbeitgeber direkt ans Finanzamt ab. Wie viel es genau ist – und wie viel vom Lohn an Sozialabgaben abgezogen werden – sehen Azubis auf ihrer monatlichen Lohnabrechnung. 

Absetzen wie die Großen

Wie bei „klassischen“ Arbeitnehmern können auch Azubis ihre Steuerlast senken. Denn alles, was mit der Ausbildung an Kosten entsteht, lässt sich in der Steuererklärung absetzen – als Werbungskosten. Aber was gehört nun dazu?

An erster Stelle sind da die Fahrtkosten zu nennen. Fahren Sie zur Ausbildungsstätte, erhalten Sie 30 Cent pro Kilometer – für die einfache Fahrtstrecke. Wenn Sie zur Berufsschule fahren, sind es auch wieder 30 Cent pro Kilometer – hier jedoch sogar für Hin- und Rückweg. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Rad, dem Motorrad, Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. 

Alle Arbeits- und Büromittel für die Ausbildung bis hin zu einem selbst gekauften Laptop oder Computer zählen auch zu den Werbungskosten. Hinzu kommen noch unter anderem  Berufskleidung, Lehrbücher, Werkzeuge und Bewerbungskosten. Mehr zu Werbungskosten mit noch mehr Beispielen finden Sie in unserem Steuer-ABC.
Wichtig: 1.000 Euro gibt es pro Jahr pauschal als Werbungskosten. Eine Auflistung der tatsächlichen Werbungskosten lohnt sich, wenn Sie über diesen Betrag kommen. 

Besonders interessant kann das erste Lehrjahr sein, das ja in der Regel im Herbst beginnt. Dann haben Sie in diesem Jahr oft nur ein paar Monate Lohn – und können bei einem sehr hohen Lehrlingsgehalt locker alle gezahlten Steuern zurückholen mit der Steuererklärung. Da die Steuer immer auf die Einnahmen aus dem ganzen Kalenderjahr berechnet werden.

Steuererklärung wie die Großen

Wer zu den besonders gut verdienenden Azubis gehört – und monatlich Steuern zahlen muss – sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Um so möglichst viel dieser Steuern vom Staat zurückzuholen.
Und alle anderen? Sollten auch mal drüber nachdenken. Das gilt vor allem dann, wenn die Ausgaben für die Ausbildung die Einnahmen übersteigen. Okay, das wird nicht so oft der Fall sein. Aber wenn, dann ist eine Steuererklärung unbedingt ratsam. Warum? Kurz gesagt: Sie machen in dem Jahr tatsächlich Verlust. Und diesen Verlust können Sie in der Steuererklärung in das nächste Jahr „vortragen“. Weshalb das Ganze Verlustvortrag heißt. Die Verluste werden dann Jahr für Jahr vorgetragen – bis Sie „richtig“ Geld verdienen. Und dann werden alle summierten Verluste von Ihrem Einkommen – wieder in der Steuererklärung – abgezogen. Und Sie bekommen richtig was wieder vom Finanzamt.
Leider funktioniert das zurzeit nur, wenn Sie schon in der zweiten Ausbildung sind. Aber: noch grübelt das Bundesverfassungsgericht, ob diese „Regel“ nicht auch schon bei der ersten Ausbildung gelten sollte. Wenn die Richter dann eine Entscheidung „pro erste Ausbildung“ fällen sollten, greift die Sache mit dem Verlustvortrag auch rückwirkend – und automatisch. Sie müssen eben nur Ihre Steuererklärung machen und so tun, als ob Sie schon in der zweiten Ausbildung wären. Dann wird das Finanzamt das nicht anerkennen. Aber: Wie eben beschrieben, wird das alles wieder geändert, sobald das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Azubis und Studenten entschieden hat.  

Und was ist mit den Großen?

Das meint an dieser Stelle die Eltern. Die können auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung auf Antrag Kindergeld erhalten. Zudem gibt es bei der Steuer den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr. Den gibt es für die Eltern, wenn das Kind volljährig ist und für die Ausbildung in der Woche nicht mehr zu Hause wohnt. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Auch Azubis müssen bei entsprechend hohem Gehalt Steuern zahlen. Sie können aber immer mit einer Steuererklärung Geld vom Staat zurückholen.

Geschrieben von:
Mandy Pank Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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