11.10.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Das Klimapaket – was bedeutet es steuerlich?

Nun ist es also in trockenen Tüchern, das Klimaschutzpaket. Und natürlich ist es welchen zu wenig – und den anderen zu viel. Wir wollen uns auch gar nicht mit den Pros und Kontras aufhalten. Das wäre sicher wieder eine abendfüllende Diskussion. Nein, wir wollen genauer hinschauen und Ihnen sagen, was das konkret bedeutet, vor allem steuerlich. 

Der Kern des Klimaschutzgesetzes

Ganz klar, es geht darum, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dabei soll jährlich in verschiedenen „Sektoren“ kontrolliert werden, wie weit die Minderung des Treibhausgases fortgeschritten ist. Zu den Sektoren gehören die Energiewirtschaft, der Verkehr, der Gebäudesektor, die Industrie und die Landwirtschaft. Zudem gibt es konkrete Zahlen, was bis zum Jahr 2030 erreicht sein muss.
Was wird sich deshalb (steuerlich) ändern (müssen)?

Schadstoffbelastung durch Autos

Die Schadstoffbelastung durch Autos schadet der Umwelt.

Thema Auto

Des Deutschen liebstes Kind haben die Politiker der Großen Koalition eher mit Samthandschuhen angefasst. Da der Einstiegspreis für eine Tonne CO2 im Jahr 2021 nur bei 10 Euro liegen soll, wird der Sprit nur unmerklich teurer. Denn dieser Preis macht gerade mal 3 Cent pro Liter aus. Im Jahr 2025 sind es dann kaum mehr als 10 Cent pro Liter. Das sind Differenzen, die es manchmal schon an einem Tag an nur einer Tankstelle gibt… 

Zum „Ausgleich“ wird aber trotzdem die Pendlerpauschale ein bisschen erhöht. Statt bisher einheitlich 30 Cent für jeden Kilometer (einfache Strecke) zur Arbeit, sollen es von 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer werden.

Die Kfz-Steuer soll sich ab 2021 stärker am CO2-Ausstoß orientieren. Genaue Zahlen gibt es hier noch nicht – aber die Faustregel dürfte lauten: Wer viel ausstößt, zahlt mehr Steuer als bisher.

Und damit sind wir auch schon bei den E-Autos. Alle bisherigen Anreize für den Kauf sind ja regelrecht verpufft. Nun soll ab 2021 die Kaufprämie für elektrische angetriebene Autos, aber auch für Hybrid- und Brennstoffzellenwagen nochmals angehoben werden – wenn der Wagen höchstens 40.000 Euro kostet. Die Rede ist bei reinen E-Autos eine Steigerung von 4.000 auf 6.000 Euro. Zudem sollen E-Autos als Dienstwagen steuerlich besser behandelt werden. Statt bisher 0,5 Prozent sollen es 0,25 Prozent geldwerter Vorteil sein. Bei Benzinern und Dieselwagen sind es 1 Prozent pro Monat.

Fliegen soll teurer werden

Fliegen soll teurer werden, umweltfreundliches Reisen günstiger.

Thema Bahn und Fliegen

Schon ab Januar 2020 soll die Mehrwertsteuer im Fernverkehr der Deutschen Bahn von 19 auf 7 Prozent sinken. Da es auch keine Fahrpreiserhöhung geben soll, werden die Fahrkarten rund 10 Prozent günstiger. 

Fliegen soll hingegen teurer werden, nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern um die geringeren Steuereinnahmen bei der Bahn abzufangen. Schon heute gibt es eine Luftverkehrsabgabe, die sicherlich erhöht werden dürfte. Zudem soll es keine superbilligen Tickets mehr geben, die weniger kosten als Steuern, Gebühren und Zuschläge.

Thema Strom

Der soll etwas günstiger werden, zumindest sinkt die Ökostrom-Umlage: ab 2021 um 0,25 Cent pro Kilowattstunde, ab 2023 um 0,625 Cent. In der ersten Stufe wären das bei 3.000 Kilowattstunden im Jahr aber auch nur 7,50 Euro…  

Energie sparen wird belohnt

Energie sparen wird zukünftig belohnt.

Thema Wohnen

Hier geht es vor allem um eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Wer zum Beispiel in seiner eigenen Immobilie eine moderne Heizung oder neue Fenster einbaut, kann über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Dämmungen von Dächern und Wänden. Bei kompletten Sanierungen kann weiterhin die staatliche Förderbank KfW helfen. Dort gibt es im Klimapaket dann 10 Prozent mehr Zuschuss. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Seien wir ehrlich: Klassisches Autofahren wird zwar teurer, aber es bleibt im Rahmen. Wer über ein neues Auto nachdenkt, sollte auch die steuerlichen Vorteile eines E-Autos berücksichtigen. Generell gilt: Wer für weniger CO2-Ausstoß sorgt – in welcher Form auch immer – wird steuerlich belohnt. 

Geschrieben von:
Mandy Pank Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Hans - Jürgen Ketz sagt:

    Sehr verehrte Frau Pank, können Sie mir erklären was das bei der km Pauschale heißen soll, – ab dem 21 km gibt es mehr.
    Ist das wieder so ein linker Trik den Autofahrer zu bescheißen ?

    mfg. Hans – Jürgen Ketz

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Bis 20 km Weg bleibt alles beim alten, ab 21km Weg gäbe es ein klein wenig mehr Pauschale.

  • Avatar Christine Lösch sagt:

    Bei energetischen Sanierungen Heizungstausch ist die Gesamtrechnung zu 20% absetzbar, oder nur die Heizung selbst oder nur die Arbeitskosten? Oder alles? Die allgemeine Formulierung „Kosten der energetischen Sanierung“ ist ja recht ungenau…..
    Aus dem Gesetz selbst werde ich da nicht schlau🤔

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Morgen,
    die Steuerermäßigung bezieht sich auf die gesamten Kosten, nicht nur den Arbeitslohn.


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