Sonntagsfahrt – steuerlicher Volltreffer?

Für die meisten von uns ist Sonntag eben Sonntag. Ein Tag der Ruhe. Sportler sind jedoch oft am Sonntag unterwegs. Und genau darum soll es in diesem Text gehen: eine Profi(!)-Sportmannschaft, die am Sonntag mit dem Mannschaftsbus unterwegs ist. Was das mit Steuern zu tun hat – denn wir sind ja hier auf dem Blog von smartsteuer – Sie erfahren es gleich.
Wir geben gleich folgendes zu: Wir wissen nicht, um welche Profi-Sportmannschaft es sich handelt. Wir waren nicht vor Ort – und die Urteilstexte anonymisieren an dieser Stelle. Da der Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf verhandelt wurde, dürfte es aber ein Team aus Nordrhein-Westfalen sein. Borussia Dortmund? Schalke 04? Vfl Bochum? MSV Duisburg? Wir wollen da nicht spekulieren, es gibt ja auch Profisportler, die nicht Fußball spielen.
Der Fall im Detail
Von 2012 bis 2015 fuhr die Profi-Mannschaft regelmäßig zu Auswärtsspielen mit dem Teambus. Alle Spieler und Betreuer waren vertraglich verpflichtet, mit diesem Bus zu fahren – und nicht auf anderen Wegen zum Spiel zu kommen. Der Sportverein als Arbeitgeber der Profis zahlte für diese Fahrten Sonntagszuschläge aus – und die sind für Arbeitnehmer eigentlich steuerfrei.
Dann gab es eine Steueraußenprüfung. Im Bericht zu dieser Prüfung im Jahr 2016 wurde schließlich die Steuerfreiheit der Sonntagszuschläge bemängelt. Und zwar für die Zeiten der Busfahrten. Dort gäbe es ja keine belastenden Tätigkeiten, nur passives Verhalten. Und da nicht „gearbeitet“ wurde, könne es auch keine steuerfreien Sonntagszuschläge geben, so das Finanzamt – und forderte Lohnsteuer für den Zeitraum nach. (Um wie viel Geld es geht, steht leider auch nicht in den öffentlich einsehbaren Akten.)
Der Sportverein legte Einspruch ein und da dieser erfolglos blieb, zog er vor Gericht – das Finanzgericht Düsseldorf.

Für die steuerfreien Zuschläge bekam die Sportmannschaft vom Finanzamt die Gelbe Karte.
Die Entscheidung des Gerichts
Klarer Punktsieg für die Profi-Sportmannschaft: Das Finanzgericht entschied, dass die Zuschläge auch für die Busfahrten steuerfrei sind (Az. 14 K 1653/17 L).
Das Gericht begründet seine Entscheidung dann auch über mehrere Seiten. Wir versuchen eine kurze Zusammenfassung – und die ist eigentlich recht einfach. Steuerfreie Zuschläge gibt es am Sonntag (oder am Feiertag oder in der Nachtzeit) für eine tatsächlich in diesem Zeitraum geleistete Arbeit. Und Arbeit ist es schon, wenn es eine vergütungspflichtige Arbeitszeit gibt. Und das ist auch schon beim Sitzen im Mannschaftsbus gegeben. Denn die Spieler saßen da ja nicht freiwillig drin, sie mussten es laut ihrer Arbeitsverträge tun. Und bekamen dafür dann auch den steuerfreien Sonntagszuschlag.
Eine Anmerkung von uns: Wie hätte das Finanzamt wohl bei einem Handwerker entschieden, der am Sonntag zu einem Notfall gerufen wird. Ist der Sonntagszuschlag für die Fahrt dorthin dann steuerfrei? Oder ist das nur der Fall, wenn er selbst gefahren ist. Und was wäre mit dem Kollegen, der sich in der Rolle als Beifahrer begnügen musste…
Das Spiel Finanzamt gegen Profi-Sportmannschaft geht übrigens in die Verlängerung. Denn da die Revision ausdrücklich im Urteil zugelassen wurde, legte das Finanzamt eben diese Revision beim Bundesfinanzhof ein. Dort liegt das Verfahren nun unter dem Aktenzeichen VI R 28/19.
Das sieht irgendwie nach Elfmeterschießen aus…
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