26.11.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Geld anlegen – und was ist mit den Steuern?

Investieren in die Zukunft, das wollen wir irgendwie alle. Und seien es auch nur kleinere Beträge, wir träumen davon, ordentlich Rendite zu erwirtschaften. Doch wenn das im Laufe der Zeit klappt, dürfen Sie eins nicht vergessen. An vielen Stellen hält der Staat noch mal die Hand auf – und verlangt Steuern auf die Gewinne. Wie das bei Aktien, Fonds, Bitcoins oder Gold genau aussieht, Sie erfahren es hier.

Welche Steuern werden auf Investments fällig?

Man mag es kaum glauben, aber das ist in den letzten Jahren zumindest etwas einfacher und klarer geworden. Wer Geld anlegt – und daraus Gewinne zieht, muss zahlen. Das Ganze nennt sich Abgeltungssteuer: einmal 25 Prozent auf Zinsen und Aktiengewinne jeder Art (plus Soli und eventuell Kirchensteuer). Sind dann inklusive Soli schon mal 26,375 Prozent. Nur gut, dass der ab 2021 wenigstens für die meisten Steuerzahler wegfällt. In der Regel führt das jeweilige Kreditinstitut die Steuern selbst an das Finanzamt ab. 

Aber: Gerade Kleinanleger können das umgehen. Denn jeder hat einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro, zusammen veranlagte Ehepaare entsprechend 1.602 Euro. Der lässt sich auf zwei Arten nutzen. Entweder Sie holen sich die Kapitalertragsteuer bis zu dieser Höhe über die Steuererklärung im Folgejahr zurück. Besonders einfach und schnell geht das übrigens mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Oder – und das ist der bessere Weg: Sie beantragen bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Dann gehen die Steuern unterhalb der Pauschale gar nicht erst ans Finanzamt – und Sie müssen nicht bis zum nächsten Jahr warten, bis Sie das Geld zurück erhalten. Haben Sie mehrere Anlagen bei mehreren Kreditinstituten können Sie auch mehrere „kleinere“ Freistellungsaufträge beantragen. In der Summe dürfen Sie aber nicht über 801 beziehungsweise 1.602 Euro kommen. 

Und zu guter Letzt: Wer wenig verdient und mit seinen sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen deutlich unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro) liegt, muss die Gewinne bis zum Grundfreibetrag nicht versteuern. Auch hier gilt: Entweder über die Steuererklärung – oder vorab mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung. 

Es gibt natürlich – wir sind ja im Steuerrecht – immer wieder Sonderregelungen und Ausnahmen. Dazu kommen wir jetzt.

Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung von Ihrer Bank helfen beim Steuern sparen.

Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung von Ihrer Bank helfen beim Steuern sparen.

Aktien und Fonds

Die eben erwähnte Abgeltungssteuer greift „nur“ für Aktien, die ab 2009 gekauft worden sind. Wer noch alte Bestände hat, ist fein raus. Hier wird keine Steuer auf Gewinne fällig.
Natürlich macht wohl jeder mal auch Verluste mit Aktien. Die lassen sich übrigens für die Steuer auch mit den Gewinnen aus Aktiengeschäften gegenrechnen.

Bei Fonds lief das bis Ende 2017 genauso. Alte Fonds waren steuerfrei. Ab 2018 sieht das aber anders aus. Die alten Fonds werden nun steuerlich behandelt, als ob sie erst seit 2018 gehalten werden – und die Abgeltungssteuer schlägt zu. Immerhin: Für diese alten Fonds gibt es einen erheblichen Freibetrag von 100.000 Euro. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.  Zusätzlich sparen können Sie über das kostenfreie Konto bei eToro. Dort wird Ihnen das Handeln mit Aktien leicht gemacht und damit sie Ihre steuererklärung machen, erhalten sie dort als Smartsteuer-Kunde einen Gutschein über eine kostenfreie Steuererklärung über uns.

Lebensversicherungen

Auch hier gibt es einen Stichtag: der 1. Januar 2005. Wer davor eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, zahlt bei der Auszahlung keine Steuer. Für später abgeschlossene Verträge können Steuern fällig werden. Da gibt es auch wieder Einschränkungen abhängig vom Alter der Person und der Laufzeit der Versicherung. Wichtig aber generell: Steuern werden nur fällig auf die Differenz aus Auszahlung und eingezahlten Beiträgen – also erst ganz am Ende.    

Gold und ähnliches

Nur wenn Sie Gold und andere Edelmetalle tatsächlich als Goldbarren, Münzen oder ähnliches kaufen, können Sie die Abgeltungssteuer umgehen. Allerdings muss dann zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegen.

Bitcoins und andere Kryptowährungen

Wer „nur“ mit Kryptowährungen handelt (und sie nicht selbst mittels Mining erzeugt), muss Steuern zu seinem persönlichen Steuersatz zahlen, wenn er Bitcoins & Co. kürzer als ein Jahr hält. 600 Euro sind aber auch in diesem Fall steuerfrei. Sie wollen mehr dazu wissen? Dann lesen Sie bitte diesen Blogartikel Was Sie zum Thema Bitcon wissen müssen

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer investiert, muss immer damit rechnen, dass realisierte Gewinne versteuert werden. Es gibt aber immerhin einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Paare). Bis zu dieser Grenze werden keine Steuern fällig.
Und die gute Nachricht zum Schluss: All dieses Steuerwissen ist natürlich in unserer Online-Lösung smartsteuer schon eingebaut. Selbst die noch recht neuen Kryptowährungen beherrscht unserer Software.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Claudia sagt:

    Hallo, Fragen zum Thema „Wertlose Depotleichen steuerlich anrechenbar“ nach BFH-Urteil; lt. BFH-Urteil kann man nun AktienVerluste steuerlich geltend machen, wenn durch Aktienverkauf kein Wert mehr zustande kam. Ich hatte solche Depotleichen und wollte diese verkaufen, aber da meine Papiere nicht mehr gehandelt wurden(kein Kurs), war lt. Bk. Vk nicht möglich.
    Ich hatte WP dann an einen anderen Depotinhaber übertragen + m.E. hätte somit Verlusttopf greifen müssen. Wegen fehlendem Vk.Kurs wurde ich mit 30% Gewinn besteuert (anstatt 100% Verlust). Lt. Bank müsste ich das bei nächster EkSt-Erklärung mit Finanzamt regeln. Wie muß ich das angehen?

  • Juliane Bunte Juliane Bunte sagt:

    Leider können wir bei so speziellen Fragen nicht weiterhelfen.


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