23.11.2023 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Weihnachtsgeld – steuerlicher Fluch oder Segen?

Na, haben Sie auf Ihrem November-Gehaltszettel auch mal deutlich mehr als sonst? Oder kommt das Weihnachtsgeld bei Ihnen erst im Dezember? So oder so – wenn Sie zu den Glücklichen gehören, die Weihnachtsgeld bekommen, ist die Freude doch erst mal groß. Doch wer bekommt überhaupt diese Extra-Zahlung? Muss die jeder Arbeitgebende zahlen? Und die spannende Frage: Wie sieht es da bei den Steuern aus? Alle Antworten gibt es hier bei uns im Blog von smartsteuer.

Gibt es ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Das ist schon mal die schlechte Nachricht: Leider nein. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2017 erhalten nur 55 Prozent aller Arbeitnehmenden Weihnachtsgeld. 2021 waren es laut Statistischem Bundesamt immerhin 87,2 % aller Tarifbeschäftigten in Deutschland. Das zeigt allerdings deutlich, dass es offenbar keinen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gibt. Meist gibt es dort Weihnachtsgeld, wo es in Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder im Arbeitsvertrag selbst festgelegt ist.

Es gibt aber auch noch den Fall, dass man Weihnachtsgeld quasi aus Gewohnheit in Anspruch nehmen darf. Das nennt sich dann „betriebliche Übung“. Zahlt ein Arbeitgebender dreimal nacheinander Weihnachtsgeld – und weist nicht auf den Vorbehalt der Freiwilligkeit hin – kann der Arbeitnehmende das Weihnachtsgeld einfordern, es besteht ein Rechtsanspruch. Also an die Arbeitgebenden, die hier mitlesen: Auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie der Zahlung immer einen kleinen „Beipackzettel“ mit der Freiwilligkeit beifügen. 

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Die älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch: Da gab es oft ein volles Monatsgehalt für alle Mitarbeitenden. Mittlerweile bewegt sich die Zahlung meistens unter einem vollen Gehalt. Die Höhe bestimmt die jeweilige Vereinbarung oder der Tarifvertrag. Ein:e Chef:in kann in Eigenregie auch unterschiedlich hohes Weihnachtsgeld zahlen, etwa nach Betriebszugehörigkeit.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist unterschiedlich.

Die Höhe des Weihnachtsgeldes fällt unterschiedlich aus.

Wie ist das mit den Steuern?

Wer schon mal Weihnachtsgeld bekommen hat, war sicher auf den ersten Blick überrascht. Und zwar positiv und negativ zugleich. Denn auf der einen Seite ist das Netto dann deutlich höher. Aber das Mehr auf dem Konto ist nicht so hoch, wie viele es sich erhofft haben. Woran liegt es?

Weihnachtsgeld ist erstmal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da es sich um eine Sonderzahlung – und nicht um Arbeitslohn – handelt, wird die Steuerberechnung aber anders durchgeführt. So funktioniert es: Der Arbeitgebende berechnet den voraussichtlichen Arbeitslohn für das ganze Jahr – und daraus die Lohnsteuer für das Jahr. Dann macht er diese Rechnung noch einmal, aber inklusive der Sonderzahlung Weihnachtsgeld. Die hier ermittelte Lohnsteuer fürs Jahr ist höher als ohne Weihnachtsgeld. Die Differenz aus den beiden Werten (Steuer mit Weihnachtsgeld minus Steuer ohne Weihnachtsgeld) wird dann als Steuer vom Weihnachtsgeld abgezogen. 

Mit dieser Methode wird sichergestellt, dass das Weihnachtsgeld nicht zu einer noch höheren steuerlichen Belastung führt – und aufs Jahr gesehen alles wieder einigermaßen im Lot ist. Es empfiehlt sich für Weihnachtsgeldbezieherinnen und -bezieher aber trotzdem, im nächsten Jahr eine Steuererklärung zu machen. Am besten natürlich mit unserer Online-Lösung smartsteuer

Und zu guter Letzt: Die gleichen Regelungen gelten auch für das Urlaubsgeld…

Was bedeutet das konkret für mich?
Weihnachtsgeld ist keine Pflicht für Arbeitgebende. Es wird als Sonderzahlung versteuert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb immer eine Steuererklärung machen. 

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Siegfried Otto sagt:

    Ich wollte den gesamten Beitrag eigentlich lesen, aber er ist so unendlich vergendert geschrieben, dass ich es ablehnen musste, weiter zu lesen, da es in mir Ablehnung generierte. Schlichtweg Ablehnung . Daher werde ich jetzt meinen Newsletter abbestellen und meine Steuer nächstes Jahr mit einem anderen Dienstleister machen!

    Hört endlich auf die deutsche Sprache zu verunglimpfen, es gibt Regeln, an die hat man sich zu halten.
    Das gilt bei der Steuer und auch bei der deutschen Sprache!

  • Avatar VK sagt:

    Hallo Siegfried Otto,
    vielen Dank für Ihr Feedback.
    Wir haben uns bewusst für diese Schreibweise entschieden, da wir so Sichtbarkeit für ein Thema schaffen, was uns am Herzen liegt.
    Wir möchten niemanden von unserer Online-Steuererklärung ausschließen und Diskriminierung auf diese Weise entgegenwirken.
    Auch, wenn Sie selbst keine gendergerechten Sprachformen nutzen möchten, bitten wir Sie zu tolerieren, dass wir (und auch andere) sich bewusst dafür entscheiden, gendergerecht zu kommunizieren.
    Wir hoffen, dass wir Sie dennoch mit unserem Service überzeugen und Sie auch im nächsten Jahr wieder bei uns begrüßen dürfen.
    Eine schöne Woche Ihnen.
    Das smartsteuer-Team

  • Avatar Vera sagt:

    Liebes Smartsteuer-Team,

    ich möchte Ihnen herzlich dafür danken, dass Sie sich freundlich aber bestimmt von den verärgerten, sexistischen Äußerungen des Herrn Otto distanziert haben. Menschen, die von sprachlichen Ausschlüssen selbst nicht betroffen sind (in diesem Fall Männer), können sich ihre Verweigerungshaltung getrost vor‘s Knie nageln. Unglaublich, dass es immer noch ausgewachsene Kerle gibt, die sich im Angesicht von ein paar Doppelpunkten, Sternchen oder Unterstrichen beleidigt „auf den Boden werfen und mit Händen und Füßen strampeln“.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Vera

  • Avatar VK sagt:

    Liebe Vera,

    wir freuen uns über deinen positiven Kommentar, vielen Dank!

    Dein smartsteuer-Team


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