06.12.2019 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten – und das geht?

Das wäre ja der Hammer, wird wohl jeder Fußballfan jetzt sagen. Und tatsächlich: Der Bundesfinanzhof hat so entschieden: Ein Kläger darf sein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch bevor Sie jetzt denken, das kann ich auch, lesen Sie bitte erst diesen Blogbeitrag. Denn, wenn wir ganz ehrlich sind, ist der Personenkreis, auf den das Urteil ebenfalls Bedeutung haben dürfte, schon eher überschaubar…

Das steuerliche Problem mit den Medien

Wir schreiben hier immer, dass sich Fachzeitschriften und Fachliteratur im Allgemeinen als Werbungskosten von der Steuer absetzen lassen. Das ist auch absolut gängig. Doch wie sieht es aus, wenn das gekaufte Medium sowohl beruflich als auch privat zu nutzen ist? Das kennen auch Selbständige, die zum Beispiel in Kultursendungen Fernsehbeiträge erstellen – und deshalb zum Beispiel für die Themenfindung die FAZ von der Steuer absetzen wollen. Weil dort ein großer und guter Kulturteil drin ist. Da bekommt man dann schon zu hören, dass man eben zwei Abos abschließen solle, eins für die Arbeit – und eins privat.
Wie soll es dann möglich sein, dass jemand sein Bundesliga-Abo von der Steuer absetzen kann? Das dachten sich auch das Finanzamt und das zuständige Finanzgericht. Doch der Mann klagte weiter bis zum Bundesfinanzhof – mit Erfolg! 

Das Sky-Abo dient der Gegnerbeobachtung.

Das Sky-Abo dient der Gegnerbeobachtung und keinem privaten Zweck.

Der Fall im Detail

Ich will Sie jetzt nicht länger auf die Folter spannen. Der Kläger ist Fußballtrainer. Und nicht irgendeiner. Er war im strittigen Zeitraum 2012 Co-Trainer der U-23-Mannschaft und Torwarttrainer eines „Lizenzfußballvereins“. Also wir reden hier schon mal nicht von der Kreis- oder Landesliga. 

Der Mann hatte damals ein Sky-Abo, bestehend aus „Fußball-Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“, für 46,90 Euro pro Monat. Die Kosten für das Bundesliga-Paket wollte er als Werbungskosten geltend machen, 322,80 Euro aufs Jahr gerechnet.
Da kann ja jeder kommen, sagten Finanzamt und Finanzgericht. Das Sky-Abo sei halt dann doch immer privat veranlasst (anders als bei einer Fachzeitschrift). Stellt man sich dann die Frage, ob der Kicker eine Fachzeitschrift ist, aber das nur am Rande.
Nun, der Fußballtrainer argumentierte aber, dass er die Bundesliga eben nicht zum privaten Vergnügen schaue, sondern ganz überwiegend zum Kenntnisgewinn. Gegnerbeobachtung nennt sich sowas – und ist wohl auch günstiger, als würde er zu jedem Spielen reisen.
Er ging jedenfalls in Revision.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs

Die Richter entschieden zugunsten des Trainers (VI R 24/16). Sie hoben die Vorentscheidung auf und verwiesen den Fall zurück ans Finanzgericht.
Werbungskosten seien Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen. Und sie müssten ausschließlich oder wenigstens weitaus überwiegend beruflich genutzt werden.
Das sei hier der Fall, so das Gericht. Oder besser: Es ist zumindest nicht ausgeschlossen. Die Richter bemängelten, dass das Finanzgericht überhaupt nicht überprüft hat, ob der Trainer das Bundesliga-Abo tatsächlich beruflich nutzt. So komme jetzt für das Finanzgericht in Betracht, Trainerkollegen des Trainers zu vernehmen. Wenn dann das Finanzgericht die berufliche Verwendung feststellen sollte, müsste es die Werbungskosten anerkennen.
Ein Aber gaben die Richter aber auch noch mit: Der Trainer war erst ab Juli 2012 in seiner Funktion tätig, es müsste also auch noch geklärt werden, was in der ersten Jahreshälfte war.

Unsere Meinung: Ja, es geht ums Prinzip. Aber wir reden hier von Werbungskosten von 322,80 Euro, möglicherweise sogar nur die Hälfte, weil die erste Jahreshälfte noch ungeklärt ist. Die Steuerersparnis dürfte so um die 120 Euro liegen, eventuell auch nur 60 Euro. Man kann es auch übertreiben. Und das gilt sowohl für den Kläger als auch für das Finanzamt. Und jetzt sollen auch noch Kollegen befragt werden. Was das kostet…

Geschrieben von:
Mandy Pank Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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