31.01.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
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Bodenwertzuwachssteuer – was soll das denn nun wieder sein?

Wir haben uns bei der Steuer schon an so einige Begriffe gewöhnen müssen, bei denen sich erstmal die Nackenhaare aufstellen. Progressionsvorbehalt, Günstigerprüfung, Verlustvortrag – um nur einige zu nennen. Getoppt wird das nur noch durch die Bodenwertzuwachssteuer. Ein Begriff, den wohl die wenigsten von uns überhaupt kannten. Und der auch lange nicht mehr aufgetaucht war. Wir sagen Ihnen, was das ist, wer diese sehr spezielle Steuer gern einführen möchte und wie realistisch das ist.

Warum reden wir gerade über die Bodenwertzuwachssteuer?

Schuld daran ist die SPD. Besser gesagt die neue Führungsspitze der Partei, Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans. Letzterer sagte in einem Interview, dass neben dem Ausbau des kommunalen Wohnungsbaus auch der extreme Wertzuwachs von Grund und Boden in Deutschland ein Stück weit abgeschöpft werden soll – mit einer Bodenwertzuwachssteuer. Das gab erstmal einen mittleren Aufschrei. Doch so neu war das dann doch nicht, die Forderung steht schon im Beschluss des SPD-Parteitags im Dezember 2019. 

Da das aber alles noch sehr allgemein war, konkretisierte Walter-Borjans die Pläne. Es solle offenbar nicht darum gehen, dass bei steigenden Grundstückspreisen jedes Jahr eine Steuer auf den Wertzuwachs fällig wird. Es ist viel weniger. Nämlich um Grundbesitzer, die ohne eigenes Zutun durch die Umwidmung von Flächen in Bauland zu Multimillionären werden, so der neue SPD-Chef. Und diese könnten, so die Pläne, einmalig einen Teil davon abgeben. Das Geld käme der Gemeinde zugute, die wiederum in kommunalen Wohnungsbau investieren könnte. 

Ist das jetzt gut oder eher nicht?

Das klingt jetzt alles nicht so schlecht, wie ich finde. Und wer das Glück hat, Grund und Boden zu haben, der plötzlich zum Bauland wird, sollte eine Steuer verkraften können. Zumal sich der Wert seines Grundstücks ja ohne sein Zutun mal locker verzehnfacht hat. Oder gar noch mehr. Stand jetzt wird überhaupt keine Steuer bei einem Verkauf fällig, wenn das Grundstück länger als zehn Jahre gehalten wurde.

Es gibt aber ein großes ABER: Denn unklar ist, ob die Steuer mit der Kennzeichnung als Bauland fällig wird – oder erst bei einem Verkauf. Beim Verkauf wäre alles kein Problem, denn dann wäre ja genug Geld da, um auch die Steuer zahlen zu können.
Sollte die Steuer aber sofort fällig werden und der Besitzer will gar nicht verkaufen, könnte ihn eine Steuer dann doch wieder dazu zwingen. Und das wäre nicht im Sinne des Erfinders. 

Und noch eins: Die Geschichte spricht gerade nicht für eine Bodenwertzuwachssteuer. Die gab es in Deutschland im 20. Jahrhundert bis 1944. Damals wurde der Wertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf besteuert. Und im Nachkriegs-Deutschland versuchte sich vor allem die SPD an einer ähnlichen Steuer. Die hieß Planungswertabgabe. 1998 wollte die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen folgendes: 70 Prozent der Wertsteigerungen sollten bei einer Umwidmung in Bauland an die Kommune zu zahlen sein. Mit dem Geld sollte die Planung und Infrastruktur des Gebiets finanziert werden. Doch der bundesweite Vorstoß im Bundesrat hatte keinen Erfolg. 

Unsere Meinung: Die Bodenwertzuwachssteuer hat keine große Zukunft. Es gibt viel politischen Gegenwind und die Aussichten auf eine Einführung sind deshalb, wie auch schon in der Vergangenheit eher bescheiden.


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