Steuervorteile für Alleinerziehende
Wenn Sie alleinerziehend sind, kennen Sie es vielleicht, neben der organisatorischen und emotionalen Verantwortung sind es oft die finanziellen Hürden, die die ein oder anderen Sorgen bereiten können. Deshalb spielt die finanzielle Unterstützung durch den Staat, besonders für diese Familien, eine große Rolle. Welche das sind und wie Sie diese schon jetzt in Anspruch nehmen, erfahren Sie im Folgenden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der wichtigste und bekannteste steuerliche Vorteil für Alleinerziehende ist der Entlastungsbetrag. Diese Summe wird von Ihrem Einkommen als alleinerziehende Person abgezogen und reduziert so die Einkommensteuer. Für das Jahr 2024 beträgt der Entlastungsbetrag bei einem Kind 4.260 €. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 €. Dieser Betrag steht grundsätzlich allen Alleinerziehenden zu. Voraussetzung ist, dass Sie mit mindestens einem Kind zusammenleben und für das Kind entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag nur dann gewährt wird, wenn Sie keine Lebensgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen bilden. Das Gute bei dem Entlastungsbetrag ist, Sie müssen nicht bis zur Steuererklärung warten, um davon zu profitieren. Der Betrag wird bereits in der Lohnsteuer in der Steuerklasse II berücksichtigt. Wichtig ist also nur, dass Sie bereits in der richtigen Steuerklasse sind. Ein Wechsel beantragen Sie sonst direkt bei Ihrem Finanzamt.
Kinderfreibetrag und Betreuungskosten
Der Kinderfreibetrag kann außerdem die Steuerlast senken. Im Jahr 2024 liegt der Kinderfreibetrag pro Kind bei 8.952 €, dieser schließt den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf mit ein. Freibetrag heißt, dass jedes Einkommen bis zu dieser Höhe für Sie steuerfrei bleibt. Für viele Alleinerziehende ist dies eine erhebliche Entlastung, da der Kinderfreibetrag auch in der Steuerberechnung eine Alternative zum Kindergeld darstellt. Welche der beiden Varianten für Sie von Vorteil sind, überprüft das Finanzamt automatisch.
Was viele Alleinerziehende jedoch häufig übersehen ist, dass sie auch einige weiteren Kosten, wie zum Beispiel für die Kinderbetreuung, von der Steuer absetzen können. Bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten, bis maximal 4.000 € pro Kind, können Sie so absetzen. Diese Regelung ist besonders für Eltern von Kleinkindern relevant, denn sowohl die Kosten für eine Tagesmutter oder für einen Babysitter fallen darunter.
Was bedeutet das konkret für mich?
Für Alleinerziehende bietet unser Steuerrecht somit verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Der Entlastungsbetrag und der Kinderfreibetrag sind dabei die größten Hebel. Besonders, wenn mehrere Kinder bei Ihnen im Haushalt leben, summieren sich die Entlastungen. Auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sollten Sie nicht unterschätzen. Wichtig ist, dass Sie alle möglichen Steuervergünstigungen in deiner Steuererklärung angeben. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer, werden Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess geführt. Besonders für Alleinerziehende ist eine digitale Steuererklärung praktisch, da die speziellen Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten automatisch berücksichtigt werden.
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