24.09.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Lesezeit: 3 min

Steuern sparen als Vermieter

Wohnraum ist gefragter denn je. Eine Immobilie zu kaufen, um diese zu vermieten, ist daher eine attraktive Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen und sich abzusichern. Doch als Vermieter erwartet Sie auch Verantwortung und viel Papierkram, denn die Einnahmen müssen versteuert werden. Doch wo Steuern gezahlt werden, können auch Steuern gespart werden. Welche Steuertipps für Sie als Vermieter nützlich sind, erfahren Sie im Folgenden. 

Airbnb, Vermietung und Steuern 

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung privat gekauft haben und diese vermieten, müssen Sie die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Als Vermieter sind Sie dann übrigens auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In der Anlage V tragen Sie Ihre Immobilie ein. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie über Airbnb die Wohnung oder ein Zimmer nur kurzzeitig vermieten. Interessant für solche Vermietungen ist, dass Sie Mieteinnahmen in Höhe von 1000 € ab diesem Jahr, 2024 steuerfrei einnehmen dürfen. Bisher lag diese Höchstgrenze bei 520 €. Vermieten Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung unter, ist es so steuerlich einfacher für Sie. Jedoch können Sie dann auch keine Kosten geltend machen. Bei den meisten Langzeit-Vermietungen kommen Sie aber schnell über diesen Höchstbetrag. 

Steuertipps für Vermieter

Alle Mieteinnahmen, die über der Grenze liegen, müssen vollständig in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Aber keine Sorge, besonders als Vermieter lohnt es sich, die Steuererklärung online mit smartsteuer zu machen. Denn hier werden Sie durch einfache Fragen durch alle nötigen Punkte geführt und verschwenden kein Geld. Denn Sie können zwar nicht den Kaufpreis der Immobilie von der Steuer absetzen, dafür aber viele Kosten rund um den Erhalt der Immobilie. Haben Sie Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, gelten diese Kosten als Werbungskosten. Diese können Sie in dem Jahr, in dem diese Ausgaben entstanden sind, von der Steuer absetzen. Zu den wichtigsten absetzbaren Werbungskosten gehören: 

 

  • laufende Grundstückskosten 
  • Fahrt- und Reisekosten z.B. für Besichtigungen 
  • Erhaltungskosten, wie Renovierung oder Sanierung 
  • die Gebäudeabschreibung

 

Bei umfangreichen Renovierungen, die über mehrere Jahre andauern, können in einem Jahr hohe Kosten entstehen, die aber über beispielsweise 30 Jahre verteilt sind. Das ist dann der Fall, wenn die umfassenden Renovierungen eine deutliche Wertsteigerung mit sich bringt. Denn dann gilt es nicht mehr als Erhaltungsmaßnahme, sondern fällt unter Herstellungskosten. Diese großen Investitionen müssen dann langjährig abgesetzt werden.  Ein Erhaltungsaufwand ist es immer dann, wenn Sie bestehende Teile der Immobilie instand halten.  Als Herstellungskosten gelten dagegen Ausgaben, die innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung durchgeführt werden und 15 % der Anschaffungskosten ohne Kaufpreisanteil und Grundstück übersteigen. 

Wenn Sie aber in der Situation sind, ein hohes Einkommen zu versteuern, könnte die Vermietung einer Immobilie sehr interessant für Sie sein. Sobald die Werbungskosten, die Einnahmen übersteigen, kann ein Verlust aus der Vermietung Ihre Steuerlast senken. Diese Anrechnung des Verlustes geht aber nicht auf Dauer, denn kommt das häufiger vor, wird das Finanzamt stutzig. Doch bei einmaligen und unregelmäßigen Vorkommen kann diese Form der Entlastung für Vermieter von Vorteil sein, besonders in der Anfangszeit der Vermietung. 

Seit 2023 und befristet bis 2026 gilt für neue Vermieter zusätzlich die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen. Quasi als Belohnung für die Schaffung von Wohnraum, und für eine klimafreundliche Bauweise. Wichtig ist, dass der Bauantrag in der Frist liegt. Dann können bei den Werbungskosten bis zu 4000 € Gebäudekosten pro Quadratmeter. Insgesamt bleibt das mögliche Abschreibungsvolumen zwar gleich, wird aber vorverlegt, da in den ersten vier Jahren so bis zu 32 % der Gebäudekosten abgeschrieben werden können. 

Was bedeutet das konkret für mich?

Für Vermieter lohnt es sich häufig, die Werbungskosten ausführlich in der Steuererklärung anzugeben. Auch ein entstandener Verlust kann die Steuerlast senken. Um möglichst keinen der Punkte zu vergessen, mit denen Sie aktiv Geld sparen können, lohnt sich die Steuererklärung von smartsteuer. Hier werden Sie als Vermieter alle Punkte einfach online ausfüllen und digital an Ihr Finanzamt übermitteln. Ganz ohne Papierkram und Sorgen. 

Für mehr Steuertipps abonnieren Sie unseren Newsletter. 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

Kommentar schreiben

(* Pflichtfeld)