17.12.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · smart steuern · Lesezeit: 3 min 1

Weihnachtsgeschenke & Steuern

In unserem vorletzten Blogartikel im Jahr 2024, wollen wir uns das Schenken einmal aus Steuersicht ansehen. Egal, ob in der Familie, unter Freunden oder mit Kollegen, die Zeit der Geschenke ist nicht immer stressfrei. Welche Geschenke Sie steuerfrei bekommen oder machen können, erfahren Sie im Folgenden. 

Weihnachtsgeschenke in der Firma

Geschenke vom Chef oder der Firma sind nicht steuerfrei. Die einzige Ausnahme dabei sind kleine Präsente, beispielsweise bei der Weihnachtsfeier. Ein Unternehmen hat für bis zu zwei Feiern im Jahr pro Teilnehmendem einen Freibetrag von 110 €. Wenn es zum Beispiel nur die Weihnachtsfeier gibt mit 50 Teilnehmern und die hat 3.000 € für Essen, Trinken und Unterhaltung gekostet, wären das 60 € pro Kopf. Ein Geschenk bis zu 50 € Wert wäre also zusätzlich drin. Bei allen Geschenken dieser Art darf es sich natürlich nicht um Geld handeln.

Geschenke zum Jubiläum

Das eigene Firmenjubiläum oder der Geburtstag darf ein Unternehmen ein Geschenk im Wert von 60 € steuerfrei machen. Darunter fallen Geburtstage, Geburt eines Kindes, eine Heirat oder eben ein Jubiläum der Betriebszugehörigkeit.
Ist das Firmengeschenk mehr als 60 € wert, müssen Sie es komplett besteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge abführen. 

Schenken in der Familie – Steuerfrei zur Weihnachtszeit

Gerade zu Weihnachten machen viele Menschen ihren Liebsten größere Geschenke. Doch auch hierbei gibt es steuerliche Regeln: Innerhalb der Familie gelten großzügige Freibeträge – diese können alle 10 Jahre genutzt werden:

    • Kinder: Steuerfrei bis zu 400.000 €
    • Enkelkinder: Bis zu 200.000 €
    • Ehepartner: Sogar bis zu 500.000 €
    • Eltern & Großeltern: 20.000 €

Liegt der geschenkte Wert über diesen Freibeträgen, fällt Schenkungssteuer an. Die Höhe hängt dann auch von Ihrer Steuerklasse ab: 

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkelkinder (7 % – 30 %)
  • Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister (15 % – 43 %)
  • Steuerklasse III: Freunde, Bekannte, nicht verwandte Personen (30 % – 50 %)

Wenn Eltern ihrem Kind zu Weihnachten 10.000 € schenken, zum Beispiel für einen neuen Lebensabschnitt, Studium oder für eine Reise, ist das weit unter dem Freibetrag und somit in jedem Fall steuerfrei. Schenken die Großeltern jedoch zum Beispiel 50.000 € an ihr Enkelkind, ist das zwar steuerfrei, und die Grenze ist für viele mit 200.000 € trotzdem noch großzügig, jedoch deutlich kleiner als bei den Eltern. Wird dieser Betrag überschritten, fällt Schenkungssteuer an. Besonders, wenn das Enkelkind ein Haus erben soll, ist es hier eine Möglichkeit, die Schenkung schon zu Lebzeiten zu nutzen, um von Freibeträgen zu profitieren. Selbst wenn diese überschritten werden, ist die Schenkungssteuer oft niedriger als eine Erbschaftssteuer. Anders sieht es aus, wenn Sie als Kind ihren Eltern oder Großeltern ein größeres Geschenk machen möchten, hier gilt ein Freibetrag von 20.000 €. 

Auch kleine Schenkungen wie ein Auto, Geldgeschenke oder Schmuck sind in der Regel steuerfrei, solange Sie die Freibeträge nicht überschreiten. Planen Sie bei größeren Geschenken also vorausschauend, um Steuern zu sparen. Nutzen Sie die Freibeträge geschickt, um Freude zu bereiten, ohne dem Finanzamt etwas abgeben zu müssen.

Fazit 

Wenn es um Geschenke geht, besonders in der Weihnachtszeit spielen Steuern für viele Menschen keine Rolle. Doch besonders bei Firmengeschenken oder größeren Geschenken innerhalb der Familie lohnt es sich, vorab die Freibeträge und Steuersätze zu kennen, damit die Freude nicht nachträglich getrübt wird. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer holen Sie sich außerdem Ihre zu viel gezahlten Steuern zurück und machen sich zu Weihnachten selbst eine Freude. 

 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Bisherige Kommentare

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  • Avatar Egon Dr. Boenkendorf sagt:

    Meine Frage:
    Die Rente wird als Einkommen (was ich persönlich als völlig falsch ansehe) bezeichnet und auch steuerlich so behandelt, aber in der Besteuerung unterschiedlich zu Beschäftigten behandelt. Begründung: Rentnerinnen und Rentner müssen für gleich hohe Einkünfte höhere Steueranteile abführen, weil sie wesentlich weniger Aufwendungen geltend machen können.

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