Geschrieben von: Stefan Heine
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Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen BMF-Schreiben die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2014 bekanntgegeben. Doch was ist die Anlage EÜR überhaupt und wer braucht sie?
Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer – also beispielsweise Ärzte, Anwälte, Journalisten, Berater, Prüfer, Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag und Einzelkaufleute mit Handelsregistereintrag – erstellen zum Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird. Sie dient der Gewinnermittlung aus der selbstständigen…
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Schlagwörter: Anlage, Anlage EÜR, Anwälte, Ärzte, ausgaben, Berater, betriebseinnahmen, BFM, BMF-Schreiben, Buchführungsprogramm, Bundesfinanzministerium, Einnahmen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmenüberschussrechnung, EÜR, Finanzamt, Freiberufler, gewinn, Gewinnermittlung, Journalisten, Kleingewerbetreibende, kleinunternehmer, Prüfer, Selbstständige, Vordruck