Hammerurteil gegen Studenten und Azubis

Jetzt ist es amtlich, also höchstrichterlich entschieden. Die Kosten für die erste Ausbildung – sei es ein Studium oder eine Lehre außerhalb eines Dienstverhältnisses (z.B. eine schulische Ausbildung zum Logopäden oder Ergotherapeuten, oder eine Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung oder Lehrgehalt) – lassen sich nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Damit entschied das Bundesverfassungsgericht gegen viele Azubis und Studenten, die lange auf Steuervergünstigungen hoffen konnten. Doch was bedeutet das konkret? Wer ist nicht…
Weiterlesen