Experten-Tipp zur Grundsteuer: Sofort Einspruch einlegen mit dieser Vorlage!

Haben Sie auch schon die Grundsteuererklärung abgegeben? Dann wird die Post vom Finanzamt nicht mehr lange auf sich warten lassen. Doch Achtung, das ist noch nicht der Grundsteuerbescheid. Viel mehr erhalten Sie zuerst Informationen zu Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag. Doch genau jetzt rät der Bund der Steuerzahler zum Einspruch! Und dafür haben Sie nur vier Wochen Zeit. Überprüfen Sie die beiden ersten Bescheide jetzt genau. Und werden Sie aktiv, bevor Ihre Grundsteuer für die…
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