Geschrieben von: Jennifer Dittmann
ein Kommentar
Zinsen und Dividenden unterliegen der pauschalen Abgeltungsteuer. Damit müssen viele Anleger in der Einkommensteuerklärung diese Einkünfte auch nicht mehr eintragen. Dennoch ist dies aber durchaus ratsam!
Viele Anleger verschenken Geld, wenn sie in der Steuererklärung nicht das entsprechende Kreuz zur Neuberechnung ihrer Kapitalerträge setzen. Eine Überprüfung der einbehaltenen Abgeltungsteuer durch das Finanzamt bietet sich beispielsweise an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete nicht ausgeschöpft wurde.
Persönlicher Steuersatz günstiger?
Darüber hinaus gilt…
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Schlagwörter: abgeltungsteuer, Altersentlastungsbetrag, dividenden, Finanzamt, Kapitalerträge, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sparerpauschbetrag, steuersatz, zinsen