31
Jul
14
Kategorie: smart steuern
Kein Splitting für nicht eingetragene Lebenspartner

Partner einer Lebensgemeinschaft können für frühere Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren auch nicht in Anspruch nehmen.
In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) lebte ein Mann mit seinem Partner zusammen. Bereits seit 1997 war er ihm vertraglich zum Unterhalt verpflichtet. Beim Finanzamt beantragte er für das Jahr 2000 vergeblich, zusammen mit seinem Partner zur Einkommensteuer veranlagt zu werden. Das Verfahren ging bis vor den…
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