BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen

Müssen Schönheitsreparaturen beim Auszug sein? Darüber wird immer wieder gestritten. Der Vermieter will in der Regel, dass Sie Wände, Decken und Heizkörper sowie Fenster und Türen von innen ordentlich streichen. Immerhin: In immer mehr Fällen müssen Sie das als Mieter nicht machen – der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige entsprechende Entscheidungen gefällt. Und jetzt kommt noch eine neue dazu.
Wir erklären das aktuelle Urteil und sagen Ihnen, welche Indizien im Mietvertrag gut für Sie…