Geschrieben von: Mandy Pank
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Wir können es eigentlich ganz kurz machen: Rückwirkend zum 1. Januar 2021 lässt sich der komplette Kaufpreis eines beruflich genutzten Computers auf einen Schlag absetzen. Aha, sagen Sie jetzt vielleicht, war es bisher etwa nicht so? Ja, es war bisher anders. Ab einer bestimmten Grenze konnte der Computer nur über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Was steuerlich nicht so gut ist. Wir erklären, was genau geplant ist, was es bedeutet, was AfA-Tabellen sind…
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