Geschrieben von: Jennifer Zurowietz
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Die „24-Stunden-rund-um-die Uhr-Betreuung“ für Pflegebedürftige wird immer beliebter. In der Regel werden dazu Pflegekräften aus der EU beschäftigt. Wie das System funktioniert und welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können, erfahren Sie in unserem nachfolgenden Beitrag.
Das Interesse an einer 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige nimmt hierzulande immer weiter zu. In Deutschland leben und arbeiten über 100.000 legal beschäftigte Pfleger aus dem angrenzenden EU-Ausland, von denen die meisten aus Polen stammen. Daneben werden auch zahlreiche Hilfskräfte…
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Schlagwörter: § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz, 24-Stunden-Betreuung, Anstellung, Arbeitsverträge, Betreuungsleistung, deutschland, Direktanstellung, einkommensteuergesetz, EStG, EU, EU-Ausland, EU-Personal, Freizügigkeitsgesetz, Gesetzgebung, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe dienstleistung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Heimatland, Hilfskräfte, krankenversicherung, legal beschäftigt, nachzahlung, Personal, Pflege, Pflegebedürftig, Pflegekraft, Pflegekräfte, Pflegekräfte EU, Polen, Privathaushalt, rentenversicherung, sozialabgaben, Sozialversicherung, Steuer, steuerlast