6
Dez
13
Kategorie: smart steuern
Steuertipp zum Jahresende (2): Mindesteigenbeitrag bei Riester Verträgen prüfen!
Arbeitnehmer sollten vor Jahresende unbedingt gemeinsam mit ihrem Vertragspartner prüfen, ob sie im Kalenderjahr 2013 auch 4 % des Jahresarbeitslohns des Jahres 2012 – maximal insgesamt 2.100 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen – als Mindesteigenbeitrag geleistet haben. Der Mindesteigenbeitrag ist nämlich der Betrag, der mindestens geleistet werden muss, um die ungekürzte staatlich Zulage zu erhalten! Er bemisst sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres.
Beispiel:
Ein verheirateter Arbeitnehmer hat 52.500 Euro Jahresarbeitslohn.
4 % von seinem Arbeitsbruttolohn des Jahres…
Weiterlesen