Geschrieben von: Theresa Voigt
ein Kommentar
Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Wenn Ihnen aber der Arbeitgeber etwas schenkt, sollten Sie lieber genauer hinschauen. Ganz egal, ob es sich um „Sachbezüge“, „Aufmerksamkeiten“ oder andere finanzielle Zusatzleistungen handelt. Bei vielen dieser Extras zum Gehalt gibt es feste Grenzen, bis zu denen diese tatsächlich steuer- und auch sozialversicherungsfrei sind. Wir sagen Ihnen, was der Chef Ihnen Gutes tun kann, ohne dass Sie dafür auch nur einen Cent dazu…
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