22
Jan
15
Kategorie: smart steuern
Eisglätte: Unfallkosten steuerlich geltend machen!

Schnee, Eis und überfrierende Nässe sind dieser Tage der Hauptgrund für Unfälle. Meist trifft es dabei Arbeitnehmer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Immerhin können von der Versicherung nicht gedeckte Schäden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Arbeitnehmer können Unfallkosten steuerlich absetzen, soweit diese nicht bereits vollständig durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden. Das gilt auch für Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer als Fußgänger…
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