Geschrieben von: Stefan Heine
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Bei vielen Arbeitnehmern wird der jährliche Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro, der jedem Arbeitnehmer ohne Ausgabennachweis pauschal zusteht, häufig bereits durch die Geltendmachung von Fahrtkosten, die bei den Fahrten zwischen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, überschritten.
Ausgaben kurz vor Jahresende nicht vergessen
Ausgaben, die im Dezember 2013 noch entstanden sind und nachgewiesene Ausgaben für weitere Werbungskosten, wie zum Beispiel Fachliteratur, Fortbildung, Berufskleidung, Beiträge für berufsbezogene Verbandsmitgliedschaften, Notebooks bis 487 Euro inklusive Mehrwertsteuer oder Reparaturen im häuslichen…
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Schlagwörter: Pauschbetrag, Steuererklärung, Steuernews, Steuertipp, Werbungskosten