3
Jul
14
Kategorie: smart steuern
Entfernungspauschale deckt Reparaturkosten ab!

Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch außergewöhnliche Kosten, wie beispielsweise die Kosten einer Falschbetankung, schon durch die Entfernungspauschale abgegolten sind.
Ein Arbeitnehmer hatte auf dem Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle an der Tankstelle irrtümlich Benzin anstatt Diesel getankt. In seiner Einkommensteuererklärung beantragte er deshalb neben der Entfernungspauschale (0,30 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte) den Abzug der durch die Falschbetankung verursachten Reparaturaufwendungen – immerhin…
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