16
Jan
14
Kategorie: smart steuern
Teil 2: Was ändert sich steuerrechtlich 2014?
Altersvorsorge wird attraktiver
Mit dem Jahr 2014 steigt auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge, wie zum Beispiel zur Deutschen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken, auf 78 Prozent der Einzahlungen. Auch Rürup-Sparer profitieren davon: Begünstigt werden bis zu 20.000 Euro Beiträge. Somit können alle ab 2014 bis zu 15.600 Euro (31.200 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) als Sonderausgaben geltend machen.
Rentenfreibeträge sinken
Rentner, die im Jahr 2014 in den Ruhestand gehen, müssen mit einer…
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