24
Jul
14
Kategorie: smart steuern
Doppelte Haushaltsführung: Stellplatz gehört dazu

Der Bundesfinanzhof stellt klar: Die Anmietung eines Stellplatzes kann zu den notwendigen Auslagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gehören. Die Kosten sind als Werbungskosten anzuerkennen.
Ein Arbeitnehmer legte sich einen zweiten Wohnsitz zu, weil die Distanz zwischen seinem Familienwohnsitz und dem Ort seines Arbeitsplatzes nicht mit regelmäßigem Pendeln zu bewältigen war. Das Finanzamt erkannte seine Miet- und Mietnebenkosten sowie die Ausgaben für die Fahrten an. Nur in einem Punkt machte der Fiskus nicht mit: Die…
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