19
Mai
14
Kategorie: smart steuern
Immer Ärger mit Ebay

Oft verwenden Ehepaare einen gemeinsamen Ebay-Account mit demselben „Nickname“. Wenn beide über dieses Profil Dinge verkaufen, ist in steuerlicher Hinsicht der Inhaber des Nutzerkontos alleine verantwortlich für die anfallenden Steuern.
In einem aktuellen Urteil (Az. 1 K 1939/12) hat das Finanzgericht Stuttgart entschieden, dass umsatzsteuerpflichtige Versteigerungen über eBay, die von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms – der so genannte Nickname – ausgeführt werden, im Regelfall allein von demjenigen zu versteuern sind, der gegenüber…
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