Ausbildungskosten: Steuerbescheide bleiben vorläufig offen

Die Finanzämter erteilen Einkommensteuerbescheide in Sachen Berufsausbildungs- oder Studienkosten ab sofort vorläufig, da der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht die Frage zum Werbungskostenabzug von Aufwendungen für die Berufsausbildung vorgelegt hat.
Mit Schreiben vom 20. Februar 2015 (IV A 3 – S 0338/07/10010-04) hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, den so genannten „Vorläufigkeitskatalog“ um einen Punkt zu erweitern. Es handelt sich dabei um die „Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder…
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