In welcher Reihenfolge importiere ich Belege bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern?

Steuerpflichtiger/Ehemann/Person A ist, wer nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht. Ist der Nachname der gleiche kommt der Partner an die erste Stelle, dessen Vorname im Alphabet vorne steht. Haben beide den gleichen Vornamen, steht der ältere Partner vorne.

Ehepartner/Person B ist demzufolge dann der andere Ehepartner.

 

Kurz nochmal zusammengefasst:

Steuerpflichtiger/Ehegatte/Person A = Wer kommt im Alphabet zuerst: Reihenfolge Nachnamen, bei Gleichstand nach Vornamen, bei erneutem Gleichstand nach höherem Alter.

 

Kontrollieren Sie nach einem Import auch immer Seite für Seite des Interviews in Ihrer Steuererklärung und bestätigen mit „Weiter“, damit die Eingaben richtig gespeichert werden.

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