Was bedeuten die Merkzeichen auf meiner Lohnsteuerbescheinigung?

Sieht man sich mal die Lohnsteuerbescheinigung genauer an, findet man kleine Merkzeichen in der Lohnsteuerbescheinigung, die eventuell sogar sehr wichtig sind.

 

 

Der Großbuchstabe E

In 2022 waren die Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Energiepreispauschale auszuzahlen. Wurde diese vom Arbeitgeber ausgezahlt, wird in der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe E, eingetragen.

 

Der Großbuchstabe F

Der Großbuchstabe F ist für eine steuerfreie Sammelbeförderung des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erfassen. Dasselbe gilt bei einer steuerfreien Sammelbeförderung zwischen Wohnung und weiträumigem Tätigkeitsgebiet bzw. einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammel- oder Treffpunkt. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall bei der Einkommensteuerveranlagung keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

 

Die Großbuchstaben FR

Für französische Grenzgänger mit Wohnort in Frankreich und Arbeitsort bei einem inländischen Arbeitgeber (jeweils in der Grenzzone) ist auf der Lohnsteuerbescheinigung für die Vornahme des Fiskalausgleichs zwischen Frankreich und Deutschland der Großbuchstabe FR in Nummer 2 zu bescheinigen. Zur Unterscheidung, in welchem Bundesland der Arbeitgeber seinen Sitz hat, ist ohne Leerzeichen für Baden-Württemberg eine 1 (FR1), für Rheinland-Pfalz eine 2 (FR2) und für das Saarland eine 3 (FR3) anzugeben.

 

Der Großbuchstabe M

Der Großbuchstabe M macht kenntlich, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Mahlzeit bis 60 Euro als Sachbezug erhalten haben. Ohne Bedeutung ist die Anzahl der im Kalenderjahr gewährten Mahlzeiten. Diese kann anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder auch im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zur Verfügung gestellt wurde. Diese wurden dann mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet.

Sollten Sie demnach in den Werbungskosten die Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung angeben, beachten Sie bitte diese, um die Mahlzeiten zu kürzen.

 

Der Großbuchstabe S

Der Großbuchstabe S wird erfasst, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.

Wichtig: Das Finanzamt erkennt diese Fälle anhand des übermittelten Großbuchstabens S und führt deshalb eine Einkommensteuerveranlagung durch (Pflichtveranlagung!).

 

Der Großbuchstabe U

Dieser steht für „Unterbrechung“. Hat der Arbeitnehmer während der Dauer des Dienstverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage, so wird der Großbuchstabe S in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Auch hier gilt, dass dieses U an das Finanzamt übermittelt wird und in dem Jahr eine Pflichtveranlagung entsteht.

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