Wird eine Steuererklärung später abgegeben, kann dies Konsequenzen haben.
Hier unterscheiden wir die verspätete Abgabe, also eine Abgabe nach einer Frist
und die spätere, aber noch fristgerechte Abgabe.
Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, muss die Erklärung derzeit bis zum 31.08. des Folgejahres abgegeben werden.
Wird sie danach eingereicht, gilt die Erklärung als verspätet.
Sind Sie nicht zur Abgabe verpflichtet, kann man die Erklärung 4 Jahre lang einreichen.
Wird die Erklärung 15 Monate nach Entstehen der Steuer eingereicht, fallen 6% Zinsen pro Jahr auf die Steuer an.
Für die Erklärung 2022 können also ab dem 01.04.2024 Zinsen festgesetzt werden.
Das ist gerade bei Nachzahlungen sehr unangenehm.
Der Zinssatz wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Finanzamt setzt die Zinsen vorläufig fest. Hier steht eine endgültige rechtliche Klärung noch aus.
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