Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Hier unterscheidet man zwischen der gesonderten und der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung:

  • Eine gesonderte Feststellungserklärung muss erstellt werden, wenn das Wohnsitzfinanzamt und das Betriebsfinanzamt unterschiedlich sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Hannover wohnen, aber in Celle Ihren Malerbetrieb führen.
  • Eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung muss erstellt werden, wenn Sie eine Personengesellschaft mit mehreren beteiligten haben. Das ist beispielsweise bei einer Erbengemeinschaft oder einer GbR. der Fall.

 

In der EÜR können Sie auf der Seite »Feststellungserklärung« den Haken an der entsprechenden Stelle setzen und smartsteuer füllt die Formulare für Sie aus.

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