So kann es sein, dass Sie eine Benachrichtigung über den Bescheid erhalten, aber keine Daten vorliegen.
Darauf hat smartsteuer leider keinen Einfluss!
Nach spätestens 6 Monaten wird der elektronische Steuerbescheid automatisch von den Servern der Finanzämter gelöscht und ist damit nicht mehr herunterladbar.
Wenn der elektronische Steuerbescheid bereits mindestens 1x heruntergeladen wurde, wird er automatisch nach 2 Monaten von den Servern der Finanzämter gelöscht.
Mit jeder übermittelten Steuererklärung an ein Finanzamt wird bei smartsteuer folgende Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids beantragt: »Mit der Bereitstellung der Bescheiddaten zur elektronischen Abholung durch den Datenübermittler zum erstmaligen Bescheid, der aus dieser Steuererklärung folgt, bin ich einverstanden.«
Wenn die Mitarbeiter:innen im Finanzamt deren Software ausreichend gut kennen, können sie in der Steuerbearbeitungssoftware feststellen, ob die Anforderung zur Erteilung eines elektronischen Bescheids mit gestellt worden ist. Dies steht auch im Beantragungspassus in der Kopie der Steuererklärung für Ihre Akten.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de