Die Werbungskostenpauschale von zurzeit 1.000,– Euro wird jedem Steuerpflichtigen automatisch angerechnet und muss nicht extra eingegeben werden.
Erst bei Angaben von mehr als 1.000,– Euro an Werbungskosten macht sich dies steuerlich und auch in der Anzeige von Erstattung/Nachzahlung bemerkbar.