Inhaltsverzeichnis 1 Begriff Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, regelt § 34 Abs. 1 EStG eine Tarifermäßigung nach der sog. Fünftelregelung für die außerordentlichen Einkünfte. Diese werden nicht mit dem ›normalen‹ Einkommensteuertarif besteuert, da dies zu einer außerordentlichen Belastung führen würde. Abfindungen, die dem ArbN als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, … Abfindungen weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten