Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zwischen § 22 Nr. 4 und § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG Die Abgeordnetenbezüge stellen sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 4 EStG dar. Mit der Einbeziehung der Bezüge aus einer Abgeordnetentätigkeit in die ESt-Pflicht wurde dem sog. Diäten-Urteil des BVerfG (BVerfG Urteil vom 5.11.1975, 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296) Rechnung getragen, wonach aus den Abgeordnetendiäten, die … Abgeordnetenbezüge weiterlesen
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