Inhaltsverzeichnis 1 Der Grundfall Ein Arbeitsessen liegt vorwiegend vor, wenn der ArbG einem oder mehreren ArbN ein Essen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes überlässt. Ein überwiegend betriebliches Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufes an der Überlassung dieser Speisen und Getränke wird vorausgesetzt. Bei einem Arbeitsessen handelt es sich nicht um ein Bewirtungsessen oder um eine … Arbeitsessen weiterlesen
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