Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1.1 Definition des Arbeitslohns Nach § 2 LStDV gehören zum Arbeitslohn alle Einnahmen, die dem ArbN aus dem Dienstverhältnis (→ Arbeitnehmer) zufließen. Es ist gleichgültig, ob die Einnahmen dem Empfänger unmittelbar vom ArbG oder von einem Dritten zufließen. Arbeitslohn sind grds. alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst … Arbeitslohn weiterlesen
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