Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Überblick In § 32 Abs. 6 EStG (→ Kinderfreibetrag) ist ein einheitlicher Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung vorgesehen. Mit einer solchen Regelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Bedarfe eines Kindes im Laufe seines Berücksichtigungszeitraums verändern. Der zunächst überwiegende Betreuungsbedarf wird im Laufe der Zeit durch den Erziehungsbedarf und für … Ausbildungsfreibetrag weiterlesen
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