Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 1.1 Definition Begrifflich liegen bei Bewirtungsaufwendungen zwar dem Grunde nach BA i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG vor, die aber der Höhe nach den Gewinn teilweise nicht mindern dürfen. Generalisiert man einmal § 4 Abs. 5 EStG, so fallen unter § 4 Abs. 5 EStG Aufwendungen, die sowohl betrieblich (dienstlich) veranlasst sind als auch die private Lebensführung einer … Bewirtungsaufwendungen weiterlesen
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