Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Eine Geschäftsreise liegt bei einer vorübergehenden →Auswärtstätigkeit des Unternehmers selbst vor. Nach R 4.12 Abs. 2 EStR sind die Regelungen der LStR zu den Reisekosten nach R 9.4 ff. LStR sinngemäß anzuwenden. Ab 2014 ist die Auswärtstätigkeit in § 9 Abs. 4a Satz 2 EStG umschrieben. Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und … Geschäftsreise weiterlesen
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