Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeiner Überblick 1.1 Zufluss der Kapitalerträge vor dem 1.1.2009 Die Kapitalertragsteuer ist wie die → Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der → Einkommensteuer. Rechtsgrundlage sind die §§ 43 bis 45d des EStG. Die KapESt wird an der Quelle erhoben und stellt eine Art vorausgezahlter eigener ESt/KSt dar. Der Kapitalertragsteuerabzug wird unabhängig von der Einkommensteuerpflicht erhoben. … Kapitalertragsteuer weiterlesen
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