Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrechtliche Behandlung 1.1 Bestellung des Nießbrauchs Der Nießbrauch gehört zivilrechtlich gesehen zum Sachenrecht und ist demzufolge im 3. Buch des BGB gesetzlich geregelt. Die genauen Vorschriften sind in Abschnitt 4 Titel 2 unter den §§ 1030 bis 1089 BGB zu finden. Ein Nießbrauch kann sowohl an beweglichen als auch an unbeweglichen Sachen sowie auch an … Nießbrauch weiterlesen
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