Verjährung

Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrechtliche Regelungen 1.1 Gegenstand der Verjährung Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, unterliegt der Verjährung (§ 194 BGB). 1.2 Regelmäßige Verjährungsfrist 1.2.1 Dauer der Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Die dreijährige Regelverjährung gilt für alle Ansprüche des BGB, für die nicht besondere Verjährungsvorschriften bestehen. … Verjährung weiterlesen