Kapitalvermögen

Was benötige ich?
Beispiele / Hinweise
Erforderliche Belege /
Wo bekomme ich diese Belege her?
Beleg direkt beifügen:
Anlage KAP
Veräußerung von Wertpapieren, Aktien
Bestätigungen der Kreditinstitute über getätigte private Veräußerungsgeschäfte (Wertpapiere, Aktien) erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut.
Ja
Steuererstattungszinsen
Diese ergibt sich, wenn Sie z. B. Ihre Steuererklärung 2016 in 2020 abgeben und ein Guthaben daraus entsteht.
Steht auf dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.
Nein
Lagen bisher nicht versteuerte private Kapitalerträge vor?
Sie haben jemanden ein Darlehen gewährt und erhalten daraus Zinsen.
Nachweis der Einnahmen, Vertrag (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern.
Nein
Lagen Kapitalerträge nach
§ 32d Abs. 2 EStG vor?
Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer Darlehen und Dividenden beachten.
Vertrag, (z. B. Darlehensvertrag) sollte Ihnen vorliegen. Wenn nicht, vom Darlehensnehmer anfordern. Nachweis der Beteiligung. Es wird kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt! Sämtliche Aufwendungen ab dem 1. € sind nachzuweisen!
Nein
Lagen Beteiligungseinkünfte vor?
Feststellungsbescheide/ -erklärungen, erhalten Sie vom Finanzamt.
Nein
Ausländische Steuern /
fiktive ausländische Steuern (Zinsinformationsverordnung)
Steuerbescheinigungen erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut.
Ja

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

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