Unterteilt ist das Formular in fünf Sachgebiete:
Tipp: Die gesetzlichen Renten sind nicht immer zu mindestens 50 % als Einnahmen steuerpflichtig. Stammen die Bezüge aus ehemals oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage gezahlten Beiträgen, gibt es eine günstige Öffnungsklausel. Die kann aber nur genutzt werden, wenn diese Rentenbeträge gesondert in den Zeilen 11 – 13 angegeben werden. Dann werden diese Rentenzahlungen nur mit dem Ertragsanteil angesetzt, so wie vor 2005.
Grundsätzlich muss neben der Anlage R stets der Mantelbogen ausgefüllt werden – für die persönlichen Angaben, die Vorsorgeaufwendungen, die übrigen Sonderausgaben, die haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die außergewöhnlichen Belastungen. Dieses Hauptformular birgt also Erstattungspotenzial. Hierüber wird die Zusammenveranlagung und somit Splitting beantragt, gibt es Steuerermäßigungen für Krankenkassenbeiträge, Haftpflichtversicherungen und Spenden sowie den Abzug von Handwerkerrechnungen.
Pensionäre erklären ihre Versorgungsbezüge wie schon seit Jahrzehnten auf der Anlage N.
Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.
Jetzt Steuer starten