Kosten für ein Arbeitszimmer sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es zwei Möglichkeiten:
Einige weitere Anforderungen muss das Arbeitszimmer erfüllen, damit es vom Finanzamt anerkannt: es muss laut Definition des Gesetzgebers immer ein abgeschlossener Raum sein, der nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Ein privat genutzter Raum mit einer Arbeitsecke erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Arbeitszimmers. Auch ein Durchgangszimmer wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Beispiele für Kosten, die für ein Arbeitszimmer anfallen können:
Die Kosten für ein Arbeitszimmer werden anteilig von den Kosten der Wohnung oder des Hauses berechnet. Dazu wird das Verhältnis der Gesamtfläche zu der Fläche des Arbeitszimmers errechnet. Dann ergibt sich ein %-Satz in dessen Höhe die Kosten für das Haus auf das Arbeitszimmer entfallen.
Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer entfallen, wie z.B. ein neuer Fußboden im Arbeitszimmer, werden nicht anteilig, sondern vollständig, als Werbungskosten berücksichtigt. Ebenso ist es mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Arbeitszimmer.
Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.
Jetzt Steuer starten