06.10.2020 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuern sparen mit Oma und Opa als Babysitter

In vielen Familien war und ist es ganz selbstverständlich, dass Oma, Opa oder andere Verwandte sich immer wieder mal um den Nachwuchs kümmern. Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie damit sogar noch Steuern sparen können. Und das betrifft nicht nur die reine Betreuung, sondern auch die Fahrtkosten. 

Vorab: Wir wissen, dass der Kontakt von älteren Großeltern mit ihren Enkeln in Coronazeiten zumindest eingeschränkt ist. Erlaubt ist er nach der strengen Phase im März und April aber wieder. Überlegen Sie trotzdem, ob Sie das Risiko einer Ansteckung eingehen wollen. Oder lieber warten, bis Sie wieder ohne potenzielle Gefahren bei Ihren Enkeln sein können.

Kinderbetreuungskosten – bis zu 6.000 Euro absetzbar

Generell können Eltern Ausgaben für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzen. Allerdings nicht komplett, sondern zwei Drittel der tatsächlichen Ausgaben. Das gilt bis zu Ausgaben von maximal 6.000 Euro pro Jahr und Kind bis zu 14 Jahren. Davon sind dann maximal 4.000 Euro (⅔ von 6.000) absetzbar.
Meist fallen unter diese Ausgaben die Gebühren für die Kita oder die Tagesmutter. Doch auch die Kosten der Betreuung von Kindern in den eigenen vier Wänden (inklusive Abholung etwa von der Kita) lassen sich absetzen. Doch was gilt es dabei zu beachten?

So klappt es mit dem Absetzen

Es spielt zuerst einmal keine Rolle, wer Ihr Kind oder Ihre Kinder betreut. Das kann ein Au-Pair sein, Verwandte wie Oma, Opa, Tante, Nachbarn, Freunde… Ausgenommen sind nur Personen, die im gleichen Haushalt leben. Also zum Beispiel, wenn Oma unter einem Dach mit Ihnen lebt. Wichtig: Auch der Weg zur Betreuung und zurück lässt sich mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer in Rechnung stellen.  

Das sind die Grundsätze für die Betreuung durch die Oma:

  • Setzen Sie eine Vereinbarung auf. Beschreiben Sie kurz, was die Oma macht (Kind beaufsichtigen, Essen kochen etc.), wie lange und wie oft Sie das macht und wie hoch der Stundenlohn ist. Alle müssen unterschreiben.
  • Oma schreibt jeden Monat eine Rechnung über ihre geleistete Arbeit und die entstandenen Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer, bitte Nachweise wie Tankquittungen und Fahrkarten unbedingt sammeln). 
  • Sie müssen das Geld unbedingt überweisen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt in keinem Fall an. Heften Sie die jeweilige Überweisung zu der Vereinbarung.

Wenn Oma zum Beispiel 1.200 Euro verdient, können die Eltern 800 Euro (⅔) als Sonderausgaben absetzen, die Steuerersparnis dürfte dann je nach Einkommen bei 150 und mehr Euro liegen.

Lohnt sich das wirklich?

Ein bisschen Arbeit ist es also schon. Aber nichts wirklich umwerfend Schweres. Kritiker sagen jetzt vielleicht, dass die Eltern dann der Oma ja auch Geld zahlen müssen. Damit würden zwar Steuern gespart, aber die Ausgaben sind größer als die Ersparnis. Das stimmt. Es hindert Sie aber niemand daran, wenn die Oma ihren Verdienst in Ausgaben für die Kinder anlegt oder Ihnen einfach mal so was Gutes in bar zukommen lässt. Die Familie als Ganzes (inklusive Oma und Opa) hat mehr Netto, da ja die Kinderbetreuungskosten absetzbar sind und weniger Steuern gezahlt werden müssen. 

Wichtig: Die Großeltern müssen die Einkünfte in vielen Fällen versteuern, wenn die Einnahmen über den Ausgaben liegen. Empfehlenswert ist oft eine Betreuung auf Minijobbasis. Die Eltern führen in diesem Fall pauschal Steuern und Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale ab. Diese Gestaltung hat zwei Vorteile: Die Großeltern sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zudem müssen die Großeltern den Minijob in ihrer Steuererklärung nicht angeben.

Oma will kein Geld nehmen

Viele kennen das von Omas: „Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, außerdem freue ich mich immer über die Enkel und zu meiner Zeit wurde sowas auch nicht bezahlt.“
Erklären Sie Ihr die steuerlichen Vorteile und dass Sie das Geld auch gleich wieder für die Enkel anlegen könne. Zudem gibt es sogar die Möglichkeit, dass die Oma zwar unentgeltlich arbeitet, aber wenigstens die Fahrtkosten ersetzt bekommt. Auch hier braucht es die oben erwähnte Vereinbarung über die Betreuung, nur dass dort der Stundensatz 0 Euro ist. Oma macht auch wieder jeden Monat eine Rechnung – hier sollte die Auflistung der Fahrten drauf stehen mit Datum und Kilometern. (Sie kann das natürlich auch von den Eltern der Kinder machen lassen.)  

Was bedeutet das konkret für mich?
Sie können Kosten für die Kinderbetreuung bei Ihnen zu Hause zu zwei Dritteln als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wer die Betreuung leistet, ist nicht wichtig. Es darf nur niemand aus dem gleichen Haushalt sein. Ausdrücklich erlaubt ist, dass Verwandte wie die Großeltern den Job übernehmen. Wenn die kein Geld nehmen wollen, können Sie auch nur die entstandenen Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer) bezahlen und als Kinderbetreuungskosten absetzen. Wichtig bei allem: Es muss eine schriftliche Vereinbarung geben und es darf nie Bargeld fließen.

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Karlheinz sagt:

    Darf die Oma eine Rechnung schreiben ?
    Benötigt sie eine Gewerbeanmeldung ?
    Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer ?
    Muss die Oma ihre Einnahmen versteuern ?

  • Avatar Klaus Weigel sagt:

    zu steuern sparen mit oma und opa als babysitter: was passiert aber mit der einkommensteuer von opa und Oma?

  • Avatar Gernot Wölfer sagt:

    Ein interessanter Artikel!
    Aber wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben für die Großeltern aus?
    Müssen sie als Minijobber angemeldet werden?

    Bitte diese Angaben noch ergänzen. Vielen Dank!

  • Avatar Sullivan sagt:

    Durchaus denkbarer Ansatz aber wie sieht das denn aus wenn man es zu Ende denkt: Kriegt Oma dann am Ende auf den Deckel, weil sie es vielleicht versäumt die Einkünfte in ihrer Steuererklärung anzugeben. Oder muss sie gar ein Gewerbe anmelden?!

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    unproblematisch ist es, wenn die Großeltern lediglich die Fahrtkosten ersetzt bekommen.

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Hallo,
    dies ist eine Frage der Gestaltung. Alle Fragen wären z.B. mit „Nein“ zu beantworten, wenn eine Betreuung durch die Großeltern auf Minijob-Basis erfolgt.

  • Avatar Ulli B sagt:

    Hallo,
    wie ist das wenn ich z.B. nur ab und zu mal 1 Stunde im Monat auf die Enkel aufpasse und dafür Geld verlange ? Muss das meine Tochter irgendwo melden bzw. muss sie dann Sozialversicherung zahlen? Dass ich das beim Finanzamt angeben muss, ist mir klar.
    LG

  • Avatar Kevin Braun sagt:

    Guten Tag,

    wenden Sie sich mit dieser Frage gerne direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort kann Ihnen dann eine verbindliche Auskunft gegeben werden.

  • Avatar J sagt:

    Ich hab mal eine Frage dazu: Angenommen ich stelle einen Opa regulär als Minijob für 520 Euro ein, um meine Kinder zu betreuen. Das Geld überweise ich monatlich. Dann kommt Weihnachten und der Opa beschließt mir 6000 Euro (oder auch nur 2000 Euro) als Weihnachtsgeschenk zu überweisen (eine solche Summe möchte man ja nicht bar abheben). Das macht der Opa ab jetzt jedes Jahr, also den Minijob und auch das Weihnachtsgeschenk. Wäre das ein Problem? Vielen Dank für die Antwort.

  • Avatar J sagt:

    Und noch eine zweite Frage: Muss ich nicht für einen Minijob von 520 Euro monatlich circa 180 Euro Abgaben bezahlen? Wenn ich 520 Euro monatlich in der Steuer absetze, komme ich auf eine Steuerersparnis von circa 1200 Euro im Jahr. Die Kosten für die monatlichen Abgaben wären aber fast doppelt so hoch (100 Euro Ersparnis versus 180 Euro Abgaben pro Monat), oder?

  • Avatar VK sagt:

    Hallo,

    wir von smartsteuer informieren lediglich über Neuerungen und Tipps rund um das Thema Steuern und dürfen leider keine steuerliche Beratung durchführen.

    Vielen Dank für dein Verständnis.

    Liebe Grüße
    Dein smartsteuer-Team


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