Einspruchsfrist versäumt?

Dann können wir Ihnen nur raten, einen Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beim Finanzamt zu stellen.

In diesem Fall prüft dass Finanzamt, ob Ihr Einspruch vielleicht doch noch als rechtzeitig eingegangen gewertet werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Bei eigener Schuld bekommt man keinen Rückfahrtschein in die Einspruchsfrist, nur bei entschuldbaren Verfehlungen wie plötzlicher Krankheit, Unfall, Schlamperei der Post, fehlendem Hinweis im Steuerbescheid oder auch bei kurzfristiger Trennung vom Partner.

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

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